Deutscher Apotheken-Award – bis zum 15. Februar 2019


Einsendeschluss: 15. Februar 2019. Der im Jahr 2015 erstmals verliehene Deutsche Apotheken-Award (DAA) hat sich mittlerweile zur festen Größe im Apothekenjahr entwickelt. Die Verleihung des zweiten DAA im Jahr 2017 fand im Rahmen einer festlichen Zeremonie direkt im Anschluss an das DAV-Wirtschaftsforum statt.

Neu ist dieses Mal, dass der Deutsche Apotheken-Award nicht mehr wie bisher in drei, sondern in zwei Kategorien ausgeschrieben wird: „Moderne Apotheke“ und „Apotheke und Patient“.

Während die erste Kategorie alle Aspekte umfasst, die eine „moderne Apotheke“ ausmachen können – von digitalen Lösungen über kreative Dienstleistungen bis hin zu besonders innovativen Einrichtungskonzepten – führt die Kategorie „Apotheke und Patient“ die bisherigen Kategorien „Gesunde Lebensführung / Prävention“ und „Soziales Engagement“ zusammen. Hier können sich alle Projekte bewerben, bei denen die Apotheke ihren Patienten und Kunden einen Mehrwert bietet, sei es durch ihr gesellschaftliches Engagement, die Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen oder in den Bereichen Prävention und Selbstmedikation.

Der erste Preis in den Kategorien „Moderne Apotheke“ und „Apotheke und Patient“ ist mit jeweils 2.500 Euro dotiert, die zweiten und dritten Preise mit jeweils 1.000 bzw. 500 Euro.

Auch die dritte Ausgabe des Deutschen Apotheken-Awards soll ein deutliches Signal an die Öffentlichkeit setzen, wie engagiert sich die Apotheken für die Belange ihrer Patienten und Kunden einsetzen und Sachwalter ihrer Interessen sind. Sie sind für viele der erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen rund um die Gesundheitsvorsorge oder die Betreuung chronisch Erkrankter geht. Und das soll auch so bleiben.

Webseite: https://www.abda.de/abda/deutscher-apotheken-award/