Fotowettbewerb: Edith-Russ-Haus Medienkunst Stipendium – bis zum 6. Februar 2019


Einsendeschluss: 6. Februar 2019. Das Stipendium der Stiftung Niedersachsen am Edith-Russ-Haus für Medienkunst fördert ein breites Spektrum der Medienkunst, von Videokunst und netzbasierten Projekten bis hin zu Klang- oder audiovisuellen Installationen. Das Stipendium wird für die Produktion eines neuen Projekts im Bereich der Medienkunst vergeben.

Die Vergabe der Stipendien wird von einer internationalen Jury entschieden.

Das Stipendium gilt für die Dauer von 6 Monaten (Juli-Dezember 2019), es ist nicht verlängerbar und residenzpflichtig. Erwarteter Aufenthalt in Oldenburg: mindestens ein Monat.
Das Projekt bzw. die künstlerische Arbeit sollte innerhalb der 6-monatigen Stipendiumsdauer abgeschlossen werden (nach Absprache auch bis April 2020).

Es werden nur Anträge von Künstler*innen angenommen, nicht von Institutionen.

Nur ein Antrag pro Jahr/pro Person wird akzeptiert.

Künstler*innen können sich als Gruppe bewerben, das Fördergeld ist jedoch gleich wie für Einzelbewerbungen. Die Person, deren Name als Kontakt angegeben wird, wird als verantwortlich für das Projekt angesehen.

Auf Wunsch steht den Stipendiat*innen nach Absprache ein ausgestattetes Gästeappartement zur Verfügung.

Die Stipendiat*innen sollen in die Aktivitäten des Medienkunsthauses eingebunden werden, u.a. mit Workshops, Präsentationen oder Künstlergesprächen. Die Termine werden in gemeinsamer Absprache mit dem Edith-Russ-Haus festgelegt.

Über das Stipendiengeld von 10.000 € und die Möglichkeit der Nutzung eines der Gästeappartements im Edith-Russ-Haus werden keine weiteren Kosten (wie technische Mittel, Produktionsmittel, Reise- und Lebensunterhaltskosten während des Stipendiums etc.) übernommen.

Die Auswahl der Stipendiat*innen wird eine international besetzte Fachjury vornehmen.

Nur über das Online-Bewerbungsformular eingereichte Materialien werden berücksichtigt. Zusätzliche Einsendungen, etwa auf dem Postwege oder per eMail werden nicht berücksichtigt. Eine Rücksendung oder Abholung unverlangt eingesandter Materialien ist leider nicht möglich.

Der Antrag kann auf Englisch oder Deutsch gestellt werden (bei einem deutsch gestellten Antrag müssen die zentralen Informationen ins Englisch übersetzt sein, da die Jury international besetzt wird).

Die ausgewählten Stipendiat*innen stimmen zu, den Organisatoren alle Rechte zur Nutzung von Bildern ihres Kunstwerks für Veröffentlichung, Archivierung und Websiteveröffentlichung sowie jede weitere Kommunikationsform im Rahmen der Stipendiumsdarstellung ohne Bezahlung einzuräumen.

Ein Antrag gilt als angenommen, wenn eine Bestätigung per eMail erfolgt. Wenn der Antrag nicht mit den vorgegebenen Bedingungen übereinstimmt, wird keine Bestätigungsemail versandt. Das Edith-Russ-Haus und die Auswahljury haben das Recht, Anträge auszuschließen, die nicht den Bedingungen entsprechen.

Das Edith-Russ-Haus behandelt die eingereichten Informationen mit größter Sorgfalt. Alle zur Verfügung gestellten Informationen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung und Prüfung verwendet. Die Bewerber*innen stimmen zu, dass das Edith-Russ-Haus über die zur Verfügung gestellte eMail-Adresse Kontakt aufnehmen kann. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird die Entscheidung der Jury online bekannt gegeben. Die ausgewählten Stipendiat*innen werden unter der im Antrag angegebenen eMail-Adresse elektronisch und der im Antrag angegebenen Adresse postalisch benachrichtigt. Dies wird spätestens bis Ende Mai 2019 erfolgen. Eine Benachrichtigung nicht ausgewählter Bewerber*innen findet nicht statt. Von Anfragen wie zum Beispiel zum Stand der Einreichung, Vollständigkeit der eingereichten Materialien und Auswahlprozess bitten wir abzusehen. Leider haben wir nicht die Kapazitäten, um solche Anfragen indiviuell zu bearbeiten.

Webseite: https://www.edith-russ-haus.de/stipendien/stipendien/aktuell.html